AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Vereinbarungen unserer Dienstleistungen bedürfen der schriftlichen Form. Unsere Offerten sind vertraulich und zeitlich begrenzt, und nach gesetzlichen Regeln. Der Kunde anerkennt die allgemeinen Geschäftsbedienungen (AGB) durch Erteilung eines Auftrages als rechtlich bindend.
Eine Mindestbuchung einer Oldtimerfahrt mit Chauffeur inkl. Hin- und Rückfahrt zum Standort des Wagens beträgt 3 Stunden.
ZAHLUNG:
Die Zahlungskonditionen werden individuell gestaltet. Jedoch ist eine Anzahlung von CHF 250.- obligatorisch. Sobald Ihre Anzahlung eintrifft, wird der gewünschte Oldtimer nicht mehr weiter offeriert und wird erst dann für Sie definitiv gebucht.
Der Restbetrag erfolgt spätestens 3 Tage vor der Fahrt. Selbstverständlich können Sie die Anzahlung und Restzahlung = den ganzen Betrag gleich mit der Anzahlung einzuzahlen.
Unsere Preise verstehen sich inklusive MwSt. Wir akzeptieren Bargeld, gängige Debit- und Kreditkarten, Vorauskasse per Bank, Twint. Verrechnungen mit unseren Forderungen, sowie das Zurückhalten von Zahlungen ist nicht gestattet.
WEITERE KOSTEN UND BEWILLIGUNGEN:
wie Sonderbewilligungen für die Innenstadt, ausländische Autobahngebühren, Fährtickets, Bahnverlade-Kosten etc. werden dem Auftraggeber verrechnet. Der Auftraggeber ist dafür gesorgt, dass sämtliche Bewilligungen (z.B. bei Zufahrten bzw. Fahrverbote) eingeholt werden. Führt die Fahrstrecke durch unwegsames Gelände, sehr enge Strassen oder ähnliches, entscheidet der Chauffeur, was machbar ist.
KURZFRISTIGE AUFTRÄGE:
Aufträge welche kurzfristig angenommen werden, müssen vor Fahrantritt bezahlt werden. Der Fahrer wird angewiesen den Betrag vor der Fahrt in Bar oder per Twint einzukassieren.
ABSAGE-ANNULIERUNG:
Bei Vertragsrücktritt nach definitiver Zusage (i.d.R. per EMail) wird in jedem Fall für jede Annullierung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- in Rechnung gestellt. Ihre Absage muss schriftlich (Email) erfolgen. Mündliche Absagen werden nicht akzeptiert.
Bei Absage-Annullierung (Storno)
bis 36 Std. vor Mietbeginn: keine Belastung
36 – 8 Std. vor Auftragsbeginn: 50% des Mietpreises
Ab 8 Std vor Auftragsbeginn : 100% des Mietpreises
HAFTUNG:
Wir übernehmen keine Haftung, verursacht durch Naturgewalten, Wetterabhängigkeit, Streik, Stau, Panne, fehlerhafte Angaben seitens des Kunden, Verspätungen, polizeiliche Massnahmen.
Jeder Fahrer trägt selber die Verantwortung für die Fahrgäste und haftet mit seiner eigenen Versicherung bei allfälligen Ereignissen.
FAHRZEUG-BESCHÄDIGUNG:
Oder spezielle Reinigung bei sehr starker Verschmutzung (z.B: Erbrochenes, Blut- oder Rotwein-Flecken etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nachträglich in Rechnung gestellt.
RAUCHEN:
Das Rauchen ist in allen unseren Oldtimern streng verboten.
ANBRINGUNG VON BLUMEN & DEKO AM OLDTIMER:
Wir bieten eine breite Skala an Frischblumen, Kunstblumen und Dekorationen an, die wir auf Ihren Wunsch bereits vor der Fahrt am Oldtimer anbringen. Sie können die Blumendekoration auch selber organisieren, diese muss jedoch am professionellen Saugnapfsystem befestigt werden. Magnet-Systeme sind ungeeignet, verursachen Lackschäden und werden von unserem Chauffeur nicht akzeptiert.
VORAUSSETZUNGEN AN SELBSTFAHRER:
Betrifft Citroen 2CV zur Selbstfahrt:
Der Fahrer muss seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein besitzen.
Eine gewisse Fahrroutine und Seriosität wird für die Vermietung vorausgesetzt.
Der Vermieter, Oldtimer-all-inclusive behält sich vor, bei Bedenken des Vermieters bezüglich oben genannter Faktoren vom Vertrag bei der Übergabe des Fahrzeugs zurücktreten zu können. Der Mietbetrag wird dem Mieter zeitnah und vollständig zurückerstattet.
GERICHTSSTAND:
Es ist ausschliesslich das schweizerische Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Aarau
Alle Fotos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne unsere Einwilligung verwendet werden. Ein Missbrauch hat strafrechtliche Konsequenzen.