AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Oldtimer-All-Inclusive.ch

1. Allgemeines

Alle Vereinbarungen unserer Dienstleistungen bedürfen der schriftlichen Form. Unsere Offerten sind vertraulich, zeitlich begrenzt und freibleibend gemäss schweizerischem Recht. Mit Erteilung eines Auftrages anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als rechtsverbindlich.

Oldtimer-All-Inclusive.ch behält sich jederzeit Änderungen der Angebote, Fahrzeuge, Preise, Chauffeure, Einsatzfahrzeuge sowie der AGB ausdrücklich vor.

Abbildungen auf Webseiten, Social Media, Offerten oder Werbematerialien dienen ausschliesslich der Illustration. Änderungen betreffend Fahrzeugdetails, Ausstattung, Dekorationen oder technischen Spezifikationen bleiben jederzeit vorbehalten.


2. Mindestbuchungsdauer

Die Mindestbuchung einer Oldtimerfahrt mit Chauffeur inklusive Hin- und Rückfahrt zum Standort des Fahrzeuges beträgt grundsätzlich 3 Stunden.

Ausnahme:
Der Rolls Royce Silver Spirit kann bereits ab 2 Stunden gebucht werden.


3. Zahlungskonditionen

Die Zahlungskonditionen werden individuell vereinbart.

Eine Anzahlung von mindestens CHF 250.– ist obligatorisch. Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der gewünschte Oldtimer als definitiv reserviert und wird nicht weiter offeriert.

Der Restbetrag ist spätestens 3 Tage vor Fahrtantritt vollständig zu begleichen.

Kurzfristige Aufträge müssen vollständig vor Fahrantritt bezahlt werden. Der Fahrer ist berechtigt, den Betrag vor Fahrtbeginn in bar oder per TWINT einzukassieren.

Unsere Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Akzeptierte Zahlungsmittel:

  • Bargeld
  • TWINT
  • gängige Debit- und Kreditkarten
  • Banküberweisung/Vorauskasse

Verrechnungen mit Forderungen des Vermieters oder Zurückbehaltung von Zahlungen sind ausgeschlossen.


4. Weitere Kosten und Bewilligungen

Zusätzliche Kosten wie:

  • Sonderbewilligungen
  • Innenstadtbewilligungen
  • Fahrverbotsgenehmigungen
  • ausländische Autobahngebühren
  • Fährkosten
  • Bahnverladegebühren
  • Parkgebühren
  • Mautkosten
  • Zufahrtsbewilligungen

gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Bewilligungen rechtzeitig einzuholen.

Bei schwierigen Streckenverhältnissen, unwegsamem Gelände, sehr engen Strassen, Schotterwegen, Baustellen oder Gefahrenstellen entscheidet ausschliesslich der Chauffeur über die Durchführbarkeit der Fahrt.

Der Chauffeur ist berechtigt, Strecken aus Sicherheits- oder Fahrzeugschutzgründen jederzeit anzupassen oder abzubrechen.


5. Annullierung / Vertragsrücktritt

Eine Absage muss zwingend schriftlich per E-Mail erfolgen. Mündliche Absagen werden nicht akzeptiert.

Bei Vertragsrücktritt nach definitiver Zusage wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben.

Stornierungsbedingungen:

  • bis 36 Stunden vor Mietbeginn: keine weiteren Kosten
  • 36 bis 8 Stunden vor Auftragsbeginn: 50 % des Mietpreises
  • weniger als 8 Stunden vor Auftragsbeginn: 100 % des Mietpreises

Nicht erschienene Kunden („No-Show“) schulden den vollständigen Rechnungsbetrag.

Bereits erbrachte Leistungen, Spezialdekorationen, Blumenarrangements, Sonderfahrten oder individuell organisierte Zusatzleistungen werden in jedem Fall vollständig verrechnet.


6. Haftungsausschluss / Eigenverantwortung

6.1 Allgemeiner Haftungsausschluss

Die Benutzung sämtlicher Fahrzeuge und Dienstleistungen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Oldtimer-All-Inclusive.ch übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Haftung für:

  • Unfälle
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • indirekte Schäden
  • Folgeschäden
  • entgangenen Gewinn
  • Betriebsunterbrüche
  • verpasste Zeremonien
  • verpasste Hochzeiten
  • Terminverschiebungen
  • Fotoshooting-Ausfälle
  • wetterbedingte Einschränkungen
  • technische Defekte
  • Pannen
  • Fahrzeugausfälle
  • Verspätungen
  • Verkehrsbehinderungen
  • Polizeikontrollen
  • behördliche Massnahmen
  • höhere Gewalt
  • Naturereignisse
  • Streiks
  • Demonstrationen
  • Pandemie-/Epidemieereignisse

Jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber Oldtimer-All-Inclusive.ch sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


6.2 Originalzustand historischer Fahrzeuge

Unsere Fahrzeuge sind historische Originalfahrzeuge bzw. weitgehend originalgetreu erhaltene Oldtimer.

Der Kunde anerkennt ausdrücklich:

  • dass Oldtimer technisch und sicherheitsmässig nicht mit modernen Fahrzeugen vergleichbar sind,
  • dass altersbedingte technische Einschränkungen bestehen,
  • dass Komfort, Federung, Bremsleistung, Fahrverhalten und Sicherheitsstandard vom heutigen Stand der Technik abweichen können.

Insbesondere wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gewisse Fahrzeuge:

  • keine Sicherheitsgurten besitzen,
  • keine Airbags haben,
  • keine modernen Assistenzsysteme besitzen,
  • keine ABS-/ESP-Systeme besitzen,
  • konstruktionsbedingt erhöhte Risiken aufweisen.

Der Kunde akzeptiert den historischen Originalzustand der Fahrzeuge ausdrücklich.

Mit der Buchung verzichtet der Kunde – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Eigenschaften.

Eltern bzw. Begleitpersonen tragen die alleinige Verantwortung für Kinder und sämtliche mitfahrenden Personen.


6.3 Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

1. zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests oder Fahrschulungen. Das Driften, Rasen sowie das Durchführen von Rennen oder rennähnlichen Fahrten ist ausdrücklich verboten.

2. für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.

3. um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, abzuschleppen oder anderweitig zu bewegen, da das Mietfahrzeug hierfür nicht vorgesehen ist.

4. in überladenem Zustand, insbesondere mit einer Personenanzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte überschreitet.

5. zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe.

6. zur Begehung von Zollvergehen oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese lediglich nach dem Recht des Tatortes strafbar sind.

7. zur Weitervermietung oder gewerblichen Überlassung an Dritte.

Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer verursachten Schäden sowie für Schäden, die auf eine vertragswidrige Nutzung zurückzuführen sind.

Ebenso untersagt sind:

  • das Parkieren in engen Parkplätzen oder Tiefgaragen, sofern dadurch ein erhöhtes Risiko von Beschädigungen besteht,
  • das Essen und Trinken im Fahrzeug,
  • sowie das Rauchen im Mietfahrzeug.

Der Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist vor und während der gesamten Mietdauer strengstens verboten.


6.4 Hochzeiten / Events / Fotoshootings

Oldtimer-All-Inclusive.ch übernimmt keinerlei Haftung für:

  • verpasste Hochzeitstermine,
  • verspätete Ankünfte,
  • wetterbedingte Änderungen,
  • abgesagte Foto- oder Videoaufnahmen,
  • organisatorische Probleme Dritter,
  • Ausfälle von Dienstleistern,
  • kirchliche oder zivile Terminverschiebungen,
  • Verzögerungen durch Gäste,
  • Ablaufänderungen bei Events.

Zeitangaben und Fahrzeiten erfolgen ausschliesslich nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

Ein Anspruch auf Schadenersatz, Preisreduktion oder Ersatzleistungen besteht ausdrücklich nicht.


6.5 Technische Defekte / Fahrzeugersatz

Oldtimer können trotz sorgfältiger Wartung jederzeit technische Defekte oder Pannen aufweisen.

Oldtimer-All-Inclusive.ch übernimmt keine Garantie für:

  • jederzeitige Einsatzbereitschaft,
  • unterbrechungsfreie Fahrten,
  • Pannenfreiheit,
  • Erreichbarkeit bestimmter Orte,
  • Einhaltung exakter Zeitpläne.

Bei technischen Problemen, Sicherheitsbedenken, Wetterereignissen oder höherer Gewalt behalten wir uns ausdrücklich vor:

  • ein Ersatzfahrzeug einzusetzen,
  • den Chauffeur zu wechseln,
  • die Fahrt zeitlich anzupassen,
  • Strecken zu ändern,
  • die Fahrt abzusagen.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht ausdrücklich nicht.

Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.


6.6 Verhalten der Fahrgäste

Den Anweisungen des Chauffeurs ist jederzeit Folge zu leisten.

Gefährliches, aggressives, respektloses oder stark alkoholisiertes Verhalten kann zum sofortigen Fahrtabbruch führen. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.

Verboten sind insbesondere:

  • Stehen auf Sitzen oder Karosserieteilen,
  • Hinauslehnen aus dem Fahrzeug,
  • Werfen von Gegenständen,
  • unsachgemässer Umgang mit Fahrzeugteilen,
  • Mitführen illegaler Substanzen.

Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für sämtliche Gäste, Mitfahrer und Drittpersonen seiner Veranstaltung.


7. Fahrzeugbeschädigungen / Reinigung

Beschädigungen am Fahrzeug, Innenraum, Lack, Verdeck, Chromteilen, Polstern oder an Dekorationen sowie ausserordentliche Verschmutzungen gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Erbrochenem
  • Blut
  • Rotwein
  • Konfetti
  • Glitter
  • Rauchschäden
  • Brandlöchern
  • Tierhaaren
  • Essensresten
  • übermässiger Verschmutzung

Die Kosten für:

  • Reinigung,
  • Reparatur,
  • Lackaufbereitung,
  • Ersatzteile,
  • Nutzungsausfall,
  • Wertminderung

werden vollumfänglich nachträglich verrechnet.


8. Rauchen

Das Rauchen sowie die Verwendung von E-Zigaretten/Vapes ist in sämtlichen Fahrzeugen strikt untersagt.


9. Blumen & Dekorationen

Dekorationen dürfen ausschliesslich mit professionellen Saugnapfsystemen befestigt werden.
Magnet-Systeme, Klebebänder oder andere lackschädigende Befestigungen sind verboten.
Der Chauffeur ist berechtigt, ungeeignete Dekorationen jederzeit zu entfernen.
Für Schäden durch kundenseitig organisierte Dekoration haftet ausschliesslich der Auftraggeber.


10. Winterbetrieb / Wetterbedingungen

Unsere Oldtimer-Saison dauert in der Regel von Anfang April bis Ende Oktober.
In den Monaten November bis März stehen Cabrios sowie der Chevrolet 210 Wagon nicht zur Verfügung.
Die Fahrzeuge:

  • Rolls Royce Silver Spirit
  • Citroën 2CV
  • VW Bus T2
  • Cadillac Fleetwood Stretch

fahren ausschliesslich bei schnee- und salzfreien Strassenverhältnissen.

Bei ungeeigneten Wetter-, Temperatur- oder Strassenbedingungen behalten wir uns ausdrücklich vor:

  • Fahrten abzusagen,
  • Fahrten zeitlich zu verschieben,
  • Strecken anzupassen,
  • ein Ersatzfahrzeug einzusetzen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht ausdrücklich nicht.


11. Voraussetzungen und Haftung für Selbstfahrer

(Betrifft Citroën 2CV, Rolls Royce Corniche und VW Bus T2 zur Selbstfahrt)

Der Fahrer muss:

  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises sein,
  • ausreichende Fahrpraxis besitzen,
  • seriös und verantwortungsbewusst auftreten.

Oldtimer-All-Inclusive.ch behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Sicherheitsbedenken oder ungeeignetem Verhalten vom Vertrag zurückzutreten oder die Fahrzeugübergabe zu verweigern.

In diesem Fall wird der bereits bezahlte Mietbetrag vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Selbstfahrer haftet während der gesamten Mietdauer vollumfänglich und uneingeschränkt für:

  • Verkehrsregelverletzungen
  • Bussen
  • Parkschäden
  • Selbstverschulden
  • Drittschäden
  • Vandalismus
  • Fehlbedienungen
  • Kupplungsschäden
  • Motor- und Getriebeschäden
  • Unterbodenschäden
  • Reifenschäden
  • Lackschäden
  • Folgeschäden
  • Nutzungsausfall
  • Wertminderung

Dies gilt – soweit gesetzlich zulässig – unabhängig vom Verschulden.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Sicherheitskaution zu verlangen.


12. Foto-, Film- und Werberechte

Alle Fotos, Videos sowie Inhalte auf unserer Webseite und unseren Social-Media-Kanälen sind urheberrechtlich geschützt.

Jegliche Verwendung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

Oldtimer-All-Inclusive.ch ist berechtigt, während Aufträgen entstandene Fotos oder Videos der Fahrzeuge zu Werbezwecken zu verwenden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Untersagung des Kunden vorliegt.


13. Datenschutz

Kundendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.


15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Aarau, Schweiz.

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